Regulierung und Methodologie

CSRD – Eine Einführung zur Corporate Sustainability Reporting Directive

Was ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt von großen oder börsennotierten Unternehmen Berichte über die sozialen und ökologischen Risiken zu veröffentlichen. Zusätzlich müssen diese Unternehmen offenlegen wie sich ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auf Mensch und Umwelt auswirken. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel zusammen mit dem Jahresabschluss. Dies gibt Investoren, Nicht-Regierungsorganisationen und anderen Interessensgruppen die Möglichkeit weitere Einblicke in die Unternehmensführung zu gewinnen und Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten.

Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deals.  Der Green Deal beinhaltet eine Reihe politischer Initiativen der Europäischen Kommission. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Europäische Union in die Lage zu versetzen, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und bis 2050 klimaneutral zu werden.

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD, Corporate Responsibility Directive

Worin unterscheiden sich CSRD und NFRD?

Prinzipiell, ändert die CSRD die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und weitet den Umfang dieser Berichtspflichten auf eine breitere Gruppe großer Unternehmen sowie börsennotierter KMUs (kleine und mittelständige Unternehmen) aus. Die NFRD gilt nur für sogenannte „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ wie börsennotierte Unternehmen, Banken oder Versicherungsgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern. Durch die CSRD steigt die Zahl der Unternehmen, die über nichtfinanzielle Themen berichten müssen, von etwa 11.700 auf Basis der NFRD auf etwa 50.000 Unternehmen unter der CSRD.

Die CSRD führt zusätzlich Modernisierungen des Regelwerks der NFRD ein. Bespielweise ist in der neuen Direktive bestgelegt, dass Informationen vergleichbar, zuverlässig und zugänglich sein müssen. Somit werden verbindliche Standards eingeführt, die es ermöglichen Daten über verschiedene Unternehmen hinweg zu vergleichen. Somit tritt eine Verschärfung der Berichterstattung ein. Des Weiteren, sieht die CSRD verbindliche Prüfungen durch Audits vor. In der NFRD geschah dies nur auf freiwilliger Basis.

Für wen gilt die CSRD?

Welche Unternehmen unter die neuen Reporting- und Meldepflichten fallen kann von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren. Eine indikative Auflistung von möglichen Unternehmensformen ist im Anhang der Richtlinie 2013/34/EU verfügbar. Wenn ein Unternehmen an einem Markt in der EU börsennotiert ist, fällt es automatisch unter die Richtlinien. Dies gilt prinzipiell auch für KMUs.

Alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten, fallen ebenfalls unter die CSRD:

  • Bilanzsumme von mehr als EUR 20m
  • Nettoumsatz von mehr als EUR 40m
  • Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern im Geschäftsjahr höher als 250

Auch nicht EU-Unternehmen können in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Wann müssen Unternehmen die CSRD erfüllen?

Die Einhaltung der neuen Reporting-Vorschriften wird im Laufe der Zeit schrittweise eingeführt, abhängig vom Profil der Organisation:

Januar 2024: Unternehmen unterliegen bereits der Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Berichterstattung im Jahr 2025 auf Basis der Daten von 2024)

Januar 2025: Große Unternehmen unterliegen derzeit nicht der Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Berichterstattung im Jahr 2026 auf Basis der Daten von 2025)

Januar 2026: börsennotierte KMU und andere Unternehmen (Berichterstattung im Jahr 2027 auf Basis der Daten von 2026)

Januar 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutenden Unternehmen in der EU (Berichterstattung im Jahr 2029 auf Daten von 2028)

Es ist erwähnenswert, dass einigen KMU drei zusätzliche Jahre gewährt wurden, um die CSRD einzuhalten, und dass sie bis 2028 aussteigen können.

Welche Informationen müssen durch die CSRD veröffentlicht werden?

Unternehmen müssen qualitative und quantitative Informationen über folgende Punkte veröffentlichen:

  • Geschäftsmodell und Strategie, einschließlich möglicher Auswirkungen aus Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, sowie Pläne zur Minimierung von Risiken.
  • Definition von Nachhaltigkeitszielen, sowie Berichterstattung zu Fortschritten
  • Rolle der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane sowie deren Fachwissen und Fähigkeiten zur Erfüllung dieser Rollen
  • Richtlinien, Prozesse und Anreizsysteme
  • Identifikation von Hauptrisiken und deren Management

Die CSRD stellt ebenfalls Anforderungen an den Informationsgrad. So müssen sowohl vergangenheits-bezogene und zukunftsorientierte Aussagen gemacht werden. Die Informationen sollen sowohl qualitative als auch quantitativer Natur sein, sowie verschiedene Zeithorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) abdecken.

Wo sind weitere Informationen zur Umsetzung verfügbar?

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 31. Juli 2023 die sogenannten „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) veröffentlicht. Sie dienen Unternehmen als Grundlage für die Implementierung der Berichtserstattung.

Was hat die Einführung der CSRD für mich als Unternehmen für Konsequenzen?

Die Einführung eines Nachhaltigkeitsberichts in ihrem Unternehmen kann mit großen Kosten verbunden sein. Da das notwendige Wissen nicht immer intern vorhanden ist, sind meistens Aufwendungen für externe Berater notwendig. Eine der grössten Herausforderungen entsteht jedoch auf Grund der Komplexität und dem Umfang der Anforderungen.

Um einen Bericht zu veröffentlichen, müssen zuerst die relevanten Nachhaltigkeitsfaktoren identifiziert, Messmethoden definiert, Erhebungen durchgeführt und Datenarchive angelegt und gepflegt werden. All dies muss zusätzlich jederzeit nachvollziehbar und standardisiert sein, um einer externen Prüfung standzuhalten. Hervorzuheben ist ebenfalls, dass es sich dabei nicht um eine einmalige Angelegenheit handelt, sondern um einen sich jährlich wiederholenden Ablauf. Somit müssen Prozesse und Strukturen im Unternehmen gegebenenfalls angepasst werden.

CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive

Wie kann ein erster Schritt aussehen?

Wichtig ist, dass sich Unternehmen im Anwendungsbereich frühzeitig mit der CSRD und den konkreten Auswirkungen auf das Unternehmen auseinandersetzen. Dies hilft mögliche Budgets langfristig zu planen und die Implementierung stressfrei zu managen.

Experten-Tipp

Um einen ersten Überblick zu erhalten, lohnt es sich mit einem kleinen, begrenzten Budget ein sogenanntes „Impact Assessment“ in Auftrag zu geben. Sie erhalten dabei konkrete Analysen wie die CSRD in Ihrem spezifischen Unternehmen umgesetzt werden kann inkl. Aufwandsschätzungen, Informationen zum Anpassungsbedarf an Prozessen, Systemen und Strukturen und vielem mehr. Dies erleichtert Ihnen die weitere Planung und erlaubt Ihnen mögliche Umsetzungsrisiken frühzeitig zu erkenne.

Für spezifische Fragen stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.

Stand: 29.08.2023