Regulierung und Methodologie

Was ist die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)?

Einleitung

Sustainable Finance und damit verbundene Vorschriften wie die SFDR haben in den letzten Jahren an Dynamik gewonnen, da Investoren und Finanzinstitute zunehmend daran interessiert sind, zu verstehen, wie ihre Investitionen mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in Einklang stehen. Dies spiegelt das wachsende Bewusstsein wider, dass ESG-Faktoren einen wesentlichen Einfluss auf die langfristige Wertentwicklung von Investitionen und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems haben können. Der Zeitplan für die SFDR-Umsetzung sieht wie viele andere Regulierungsinitiativen eine gestaffelte Einführung vor.

Infolgedessen besteht ein wachsender Bedarf an transparenten und konsistenten Informationen darüber, wie Finanzmarktteilnehmer ESG-Aspekte in ihre Investitionsentscheidungsprozesse integrieren. Als Reaktion auf diesen Trend hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2020 die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verabschiedet. Ziel ist es, die Transparenz und Konsistenz bei der Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen durch Finanzmarktteilnehmer zu erhöhen.

banking, markets, finance, sfdr, art. 8, art. 9, financial products, sustainable finance disclosure regulation, regulation, EU

Was ist die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)?

SFDR ist eine im Jahr 2020 von der Europäischen Union (EU) verabschiedete neue Verordnung, die darauf abzielt, die Transparenz und Konsistenz bei der Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu erhöhen. Ziel der Verordnung ist es, Anlegern mehr Informationen darüber zu liefern, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in den Investitionsentscheidungsprozess integriert werden, und Finanzinstitute zu ermutigen, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern.

SFDR führt außerdem ein Kategorisierungssystem auf Produktebene ein, das es Anlegern ermöglicht, Produkte mit ökologischen oder sozialen Merkmalen besser zu identifizieren und Emittenten die Vermarktung solcher Produkte zu erleichtern („Produkte nach Artikel 8 und 9“). SFDR ergänzt die bestehenden nachhaltigkeitsbezogenen EU-Vorschriften wie die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ist Teil des umfassenderen Aktionsplans der EU für nachhaltige Finanzen. Neben den oben genannten Punkten ändert SFDR auch bestehende Gesetze durch die Einführung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte. Dies betrifft vor allem MiFID II, AIFMD und UCITS.

Für wen gilt SFDR?

SFDR gilt für ein breites Spektrum von Finanzmarktteilnehmern, darunter Investmentmanager, Finanzberater, Versicherungsunternehmen und Banken. Das bedeutet, dass jedes im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätige Finanzinstitut die SFDR einhalten muss. Dazu gehören Unternehmen, die im Namen ihrer Kunden Vermögenswerte verwalten, wie etwa Anlageverwalter und Finanzberater, aber auch Firmen, die ihren Kunden Finanzprodukte oder -dienstleistungen anbieten, wie etwa Banken und Versicherungen. SFDR gilt auch für Unternehmen, die Produkte als ökologisch oder sozial nachhaltig vermarkten, unabhängig davon, ob sie als Finanzmarktteilnehmer in der EU gelten.

Was sind die Anforderungen der SFDR?

SFDR verlangt von Finanzmarktteilnehmern (kurz FMPs), Informationen darüber offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in die Investitionsentscheidungsprozesse integrieren. Darüber hinaus müssen Offenlegungen darüber erfolgen, wie Produkte mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in Einklang stehen. Dazu gehören Informationen darüber, wie Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren, bewerten und steuern, sowie über ihren Ansatz zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in ihre Anlagestrategien und Produkte. Darüber hinaus müssen Finanzmarktteilnehmer eine Beschreibung der Nachhaltigkeitsmerkmale aller Produkte vorlegen, sofern das Produkt als ökologisch oder sozial nachhaltig vermarktet wird. Einzelheiten zur Methodik zur Bestimmung dieser Merkmale müssen ebenfalls enthalten sein.

Der regulatorische EU-Rahmen umfasst auch Anforderungen an Unternehmen, Informationen über ihre Richtlinien zur Bewertung und Steuerung der ESG-Risiken und -Chancen bereitzustellen. Die Offenlegungspflicht beschränkt sich nicht nur auf Unternehmenswebsites, sondern sollte auch in die Finanzberichte (vorvertragliche Offenlegungen wie z. B. den Fondsprospekt) aufgenommen werden. SFDR bietet einen umfassenden Satz an Vorlagen, die darauf abzielen, die Offenlegungen zu standardisieren und sie zwischen Finanzinstituten vergleichbar zu machen.

banking, markets, finance, sfdr, art. 8, art. 9, financial products, sustainable finance disclosure regulation

Spezifische Anforderungen an Produkte mit Nachhaltigkeitsaussagen

SFDR enthält spezifische Offenlegungspflichten für Produkte, die Nachhaltigkeitsaussagen machen. Diese Produkte, die häufig als ökologisch oder sozial nachhaltig vermarktet werden, unterliegen zusätzlichen Offenlegungspflichten, die den Anlegern ein klares und einheitliches Verständnis der Nachhaltigkeitsmerkmale dieser Produkte vermitteln sollen.

Die Verordnung unterscheidet zwischen Artikel-8- und Artikel-9-Produkten. Artikel 8-Produkte fördern ökologische und/oder soziale Merkmale, während Artikel 9-Produkte nachhaltige Investitionen zum Ziel haben. Folglich dürfen Artikel-9-Produkte nur in nachhaltige Vermögenswerte im Sinne der Verordnung investieren. Unter dieser Definition gelten nicht viele Vermögenswerte als nachhaltig, was dazu führte, dass nur eine begrenzte Anzahl von Produkten nach Artikel 9 auf dem Markt verfügbar war.

Die SFDR verlangt von Unternehmen außerdem, Informationen darüber bereitzustellen, wie die Nachhaltigkeitsmerkmale des Produkts ermittelt wurden, einschließlich des spezifischen Bewertungsrahmens, der verwendet wurde. Darüber hinaus müssen Unternehmen alle wesentlichen Abweichungen vom Bewertungsrahmen sowie alle anderen relevanten Informationen offenlegen, die für Anleger zum Verständnis der Nachhaltigkeitsmerkmale des Produkts nützlich sein können.

Zeitplan für die SFDR-Implementierung

SFDR sieht einen stufenweisen Umsetzungszeitplan vor, wobei die ersten Offenlegungsanforderungen am 10. März 2021 in Kraft treten. Aufgrund des Mangels an klaren Leitlinien und regulatorischer Klarheit könnten Finanzinstitute die erste Phase einhalten, indem sie eine prinzipienbasierte, allgemeine Offenlegung einführen . Informationen zu den sogenannten „Principal Adverse Impacts“ (PAIs) müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 veröffentlicht werden. In der zweiten Phase der SFDR (Frist 01.01.2023) mussten Finanzinstitute die detaillierten Vorlagen der Verordnung für produktspezifische Offenlegungen umsetzen (z. B. Fondsprospekt). Im Jahr 2023 müssen erstmals auch die ersten periodischen Offenlegungen nach dem vorgegebenen Muster für Finanzprodukte veröffentlicht werden. Darüber hinaus muss die Erklärung auf Unternehmensebene zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) bis spätestens 20. Juni 2023 auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden.

Da die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sehr komplex ist und in der Praxis nur schwer Mehrwert für Kunden bietet, gibt es vermehrt Vorstösse von Banken und Industrieverbänden die Regulierung anzupassen. Gegen Ende 2023 und in den ersten Monaten des Jahres 2024 wurde deutlich, dass es im Verlauf von 2024 mehr Klarheit zu den Änderungen geben wird.

Fazit

SFDR ist ein wichtiger Schritt vorwärts zur Erhöhung der Transparenz und Standardisierung bei der Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen durch Finanzmarktteilnehmer. Der regulatorische Rahmen verlangt von vielen Finanzmarktteilnehmern, darunter Investmentmanager, Finanzberater, Versicherungsunternehmen und Banken, Informationen darüber offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in ihre Investitionsentscheidungsprozesse integrieren und wie ihre Produkte mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG). Die Einhaltung aller Anforderungen stellt einen enormen Druck auf die Finanzdienstleistungs- und Versicherungsbranche dar, da ESG-Daten nicht immer verfügbar sind und die quantitativen Offenlegungen erhebliche Investitionen in die IT-Infrastruktur erfordern.

SFDR ermutigt Finanzinstitute, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern und Anlegern genauere und transparentere Informationen über die Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten bereitzustellen. Dies wird es Anlegern ermöglichen, fundiertere Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren eigenen ESG-Kriterien entsprechen, und letztendlich ein nachhaltigeres Finanzsystem zu unterstützen. Obwohl die Verordnung am 10. März 2021 in Kraft getreten ist, ist es noch ein langer Weg, bis alle Unsicherheiten beseitigt sind, die regulatorischen Definitionen klar sind und der Zeitplan für die SFDR-Umsetzung als vollständig abgeschlossen betrachtet werden kann.